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Seite 1

N I E D E R S C H R I F T

über die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Fußgönheim

vom Mittwoch, dem 02.03.2011, 19:00 Uhr

in Fußgönheim, Amtsstraße 10, Rathaus Sitzungszimmer

Anwesend sind:

Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein als Vorsitzende

1. Ortsbeigeordneter Werner Meininger

2. Ortsbeigeordneter Gunter Beckmann

die weiteren Ratsmitglieder:

Thomas Bauer, Gunter Beckmann, Maren Fischer, Dieter Grau, Klaus Hammer, Emil Koob,

Alexander Kraft, Jürgen Kuß, Markus Leppla, Rudolf Renner, Karin Ritthaler, Franz

Rothmund, Rainer Schädlich, Lothar Straßer, Simone Uhrig, Christian Ziegler

von der Verbandsgemeinde: 3. Vbeig. Emil Koob, Herr Michael Burchart, Herr Andreas

Paczulla und Frau Petra Kürzinger (Schriftführerin)

Die Presse ist vertreten durch: Herrn Endres (Rheinpfalz)

Entschuldigt fehlen: Martina Fickler, Klaus Weiler, Werner Uhrig, Petra Weissmann

Unentschuldigt fehlt: keiner

Die Mitglieder wurden am 18.02.2011 ordnungsgemäß geladen.

Ort und Beginn der Sitzung, sowie die Tagesordnung wurden am 25.02.2011 durch das

Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

01. Verabschiedung von RM Scherbel

02. Protokoll der letzten Sitzung

03. Verpflichtung von 2 Ratsmitgliedern

04. Neuwahl Ausschüsse:

4.1 Umbesetzung von Ausschüssen

4.2 Umbesetzung von Ausschüssen

05. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO

06. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fußgönheim sowie

Wirtschaftsplan des EB EVU für die Jahre 2011/2012

07. Umgestaltung des Ortseingangs Ellerstadter Straße (L525)

- Zuschussantrag, - Beauftragung des Planungsbüros für LP 5-8,

- Ausschreiben der Straßenbauarbeiten

08. Behindertengerechter Aus- und Umbau der Haupt- und Schauernheimer Straße, -

Zuschussantrag, - Ausschreiben der Straßenbauarbeiten

Seite 2

09. Straßennutzungsplan für die Ortsgemeinde Fußgönheim -Festlegung der

Klassifizierung

10. Einwohnerfragestunde

11. Mitteilungen der Verwaltung

12. Anfragen

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 21:20 Uhr

Die Vorsitzende, Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein, eröffnet die 10. Sitzung des

Ortsgemeinderates Fußgönheim und begrüsst alle Anwesenden recht herzlich. Sie stellt fest,

dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist.

Die Erweiterung der Tagesordnung wurde bereits nachgesandt. DS 018/2011 wird als TOP

10 eingefügt, die weiteren TOP rücken entsprechend nach.

Dem wird zugestimmt.

Sodann wird tagesordnungsgemäß verfahren:

Öffentliche Sitzung:

01. Verabschiedung von RM Scherbel

Die Vorsitzende verabschiedet den bisherigen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Herrn

Paul Scherbel mit einem Rückblick auf seine 16-jährige Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat.

Viele der großen politischen Entscheidungen sind in diese Periode gefallen. Sie dankt ihm für

die effektive Zeit, das kollegiale Miteinander im Namen des Gemeinderates wie auch

persönlich und überreicht ihm ein Weinpräsent.

02. Protokoll der letzten Sitzung

Hinsichtlich der letzten Niederschrift werden keine Ergänzungs- oder AÅNnderungswünsche

vorgetragen.

03. Verpflichtung von 2 Ratsmitgliedern

Die Vorsitzende verpflichtet die beiden nachgerückten Ratsmitglieder Jürgen Kuß und

Christian Ziegler, unter Verweis auf die §§ 20 GemO (Schweigepflicht) und 21 (Treuepflicht)

per Handschlag.

04. Neuwahl Ausschüsse:

4.1 Umbesetzung von Ausschüssen

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 105/2010(Anlage 1) dar.

Die Vorsitzende verliest den Sachverhalt. Ihr Stimmrecht bei der Abstimmung ruht.

Sodann ergeht einstimmig folgender

Beschluss:

Seite 3

„Der vorgeschlagenen Umbesetzung wird zugestimmt.“

4.2 Umbesetzung von Ausschüssen

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 012/2011 (Anlage 2) dar.

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass RM Werner Uhrig zum 31.03.2011 sein Mandat

niederlegt.

RM Bauer gibt die Nachfolge bekannt: Stellvertretendes Mitglied im Planungs-, Bau- und

Umweltausschuss sowie im Landwirtschaftsausschuss wird Christian Ziegler, Mitglied im

Umlegungsausschuss wird Alexander Kraft.

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht.

Sodann ergeht einstimmig folgender

Beschluss:

„Den vorgeschlagenen Umbesetzungen wird zugestimmt.“

05. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 016/2011 (Anlage 3) dar.

Die Vorsitzende begründet die Drucksache. Es besteht kein Diskussionsbedarf.

06. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fußgönheim sowie

Wirtschaftsplan des EB EVU für die Jahre 2011/2012

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 014/2011 (Anlage 4) dar.

Die Vorsitzende erläutert die Änderungen der Ergebnis-Haushalts verglichen mit den Jahren

zuvor.

Der Ergebnishaushalt schließt 2011 mit einem Defizit von fast 700.000 €, in 2012 sind es

noch 643.000 €. Kräftige Einbrüche gab es bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer. Seit

Jahresbeginn gelten neue Nivellierungssätze für die Grundsteuer A und B, die aber erst im

kommenden Jahr angeglichen und erhoben werden. Zusätzliche Belastungen des Ergebnishaushaltes

sind die Rathaussanierung, Sachkosten Kita, VG- und Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage.

Insgesamt handelt es sich um Aufwendungen von 2,8 Mio. € bzw. 2,7 Mio € in

2012. Zu den Aufwendungen zählen auch die Abschreibungen mit über 400.000 €, die den

Ergebnishaushalt belasten. Beim größten Teil der Ausgaben handelt es sich um Pflichtausgaben.

Alle geplanten Investitionen müssen überdacht werden.

Zu Jahresbeginn liegt ein positiver Kassenbestand aus dem Vorjahr von 300.000 € vor, der

die Situation etwas erleichtert. Ab 2012 ist spätestens davon auszugehen, dass

Kassenkredite für das Laufende erforderlich werden.

Der Handlungsspielraum für einen ausgeglichenen Haushalt sei durch die vielen Pflichtausgaben

sehr eingeengt.

Sie dankt Herrn Burchardt sowie seinen Kollegen für die umfangreiche Arbeit.

Die Fraktionen stimmen dem Haushalt zu

Auf Anfrage von RM Straßer zum Haushaltsplan erklärt die Vorsitzende, dass die gleichen

Beträge der Grundsteuern in 2012 beibehalten wurden, da es durch Baumaßnahmen Verschiebungen

gibt, die für 2012 ohnehin noch nicht genau beziffert werden können. In der

Satzung wird jedoch die Anhebung auf den Nivellierungssatz beschlossen. Herr Straßer

Seite 4

informiert des weiteren, dass die CDU zwar dem Haushalt zustimmt, aber die Baumaßnahme

Ellerstadter Straße ablehne.

Sodann ergeht einstimmig folgender

Beschluss:

„1. Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung

vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006

(GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

HHJ 2011 HHJ 2012

1. Im Ergebnishaushalt Euro Euro

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.149.350,00 2.137.600,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.843.400,00 2.780.550,00

der Jahresüberschuss auf -694.050,00 -642.950,00

HHJ 2011 HHJ 2012

2. Im Finanzhaushalt Euro Euro

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.858.900,00 1.843.500,00

die ordentlichen Auszahlungen auf 2.412.150,00 2.348.450,00

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -553.250,00 -504.950,00

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 452.800,00 40.500,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.117.750,00 588.500,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -664.950,00 -548.000,00

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) auf 664.950,00 548.000,00

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) auf 30.272,00 65.107,00

der Saldo aus Ein- und Ausgaben aus Finanzierungstätigkeit 634.678,00 482.893,00

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.976.650,00 2.432.000,00

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.560.172,00 3.002.057,00

die Veränderung des Finanzmittelbestandes -583.522,00 -570.057,00

2) ohne Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für

Seite 5

HHJ 2011 HHJ 2012

zinslose Kredite auf - EUR - EUR

verzinste Kredite auf 664.950,00 EUR 548.000,00 EUR

zusammen auf 664.950,00 EUR 548.000,00 EUR

§ 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

HHJ. 2011 HHJ. 2012

• Grundsteuer A 269 v. H. 285 v. H.

• Grundsteuer B 317 v. H. 338 v. H.

• Gewerbesteuer 352 v. H. 352 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

HHJ. 2011 HHJ. 2012

• für den ersten Hund 42,00 Euro 42,00 Euro

• für den zweiten Hund 72,00 Euro 72,00 Euro

• für jeden weiteren Hund 120,00 Euro 120,00 Euro

Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Die Steuer beträgt

HHJ. 2011 HHJ. 2012

• für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro 500,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen) nach dem

Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) zuletzt geändert durch Gesetz

vom 02. März 2006 (GVBl. S 57) werden festgesetzt:

• Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege pro Hektar 35,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 wurde per Beschlussfassung durch den

Ortsgemeinderat mit 23.328.881,40 Euro festgestellt. Die Fortführung des Eigenkapitals kann

nur auf planerische Daten bezogen werden, da der Jahresabschluss 2009 aufgrund von

programmtechnischen Ungereimtheiten in der Vergangenheit noch nicht erstellt werden

konnte, jedoch liegt hierfür ein vorläufiges Ergebnis vor. Das Eigenkapital würde sich

demnach wie folgt entwickeln:

Seite 6

Stand 31.12.2008 EUR 23.328.881,40

zzgl. vorläufiges Ergebnis 2009 EUR 38.277,75

zzgl. Vorläufiges Ergebnis 2010 EUR - 148.341,48

zzgl. Ergebnis lt. Planung 2011 EUR - 694.050,00

zzgl. Ergebnis lt. Planung 2012 EUR - 642.950,00

voraussichtliches Eigenkapital 31.12.2012 EUR 21.881.817,67

§ 7 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Gemeindewerke Fußgönheim

Elektrizitätsversorgungsunternehmen“

Festgesetzt werden:

Wirtschaftsjahr

2011

Euro

im Erfolgsplan

in der Einnahme-Erträge- auf

1.905.150,00

in der Ausgabe-Aufwendungen- auf 1.905.150,00

Gewinn 0,00

im Vermögensplan

in der Einnahme-Finanzierungsmittelauf

145.000

in der Ausgabe-Finanzbedarf- auf 145.000

§ 8 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermögen

(Eigenbetrieb – Gemeindewerke Fußgönheim Elektrizitätsversorgungsunternehmen)

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung auf 0,00 €

3. Verpflichtungsermächtigungen 0,00 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00 €

zusammen auf 0,00 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00 €

§ 9 Weitere Bestimmungen

Seite 7

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z. B. zur Bewirtschaftung (Sperren,

Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder

Beförderungssperren) werden nicht getroffen.

Maxdorf, den...........................

.........................................................

(Klein)

Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2011/2012 wird hiermit öffentlich

bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der

Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom bis (Wochentag, Datum)

von bis Uhr,

im Rathaus, Zimmer 112 öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) Ausschliessungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung des Ortsgemeinderates

Fußgönheim (§ 34 GemO)

bei der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist gemäß § 24 Abs. 6

GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen

Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,

Postfach 47, 67129 Maxdorf, geltend gemacht wird.

Maxdorf, den....................

...............................................................

(Klein)

Bürgermeister“

07. Umgestaltung des Ortseingangs Ellerstadter Straße (L525)

- Zuschussantrag, - Beauftragung des Planungsbüros für LP 5-8,

- Ausschreiben der Straßenbauarbeiten

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 009/2011 (Anlage 5) dar.

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Für die eingereichten Umbaupläne wurde ein

Landeszuschuss in Aussicht gestellt.

Seite 8

RM Grau erinnert an die langjährigen Diskussionen und empfiehlt, die Maßnahme

umzusetzen. Gleichzeitig könnte man mit dieser Maßnahme auch das Problem der

Straßenentwässerung an dieser Stelle lösen.

RM Renner teilt mit, nicht generell gegen das ganze Vorhaben zu sein, der Überquerung und

dem Ausbau des Gehwegs kann zugestimmt werden.

Im Verlauf der folgenden Diskussionen fasst die Vorsitzende noch einmal die Einzelmaßnahmen

der Ellerstadter Straße zusammen: Gebaut wird eine Überquerungshilfe in Form

einer Straßenverengung, ein neuer Gehweg auf der Südseite der Straße bis zum Ortsende,

einschließlich einer in diesem Teilabschnitt zur Zeit fehlenden Straßenentwässerung. Der

Gehweg bis zur Einmündung der Donnersbergstraße soll außerdem saniert werden.

Sie weist darauf hin, dass die Ortsgemeinde auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren

Bürgern hat und mit dieser Maßnahme einige Probleme gelöst werden können.

RM Straßer spricht sich für die CDU-Fraktion dennoch gegen die Maßnahme aus und hält die

Kosten von 93.000 € zu hoch.

RM Bauer verweist auf den Übergang als Gesamtpaket und erinnert, dass das Thema schon

seit über 10 Jahren diskutiert wird. Die Querung diene der Sicherheit der Bevölkerung, vor

allem der Kinder.

Sodann ergeht bei 4 Nein- und 13 Ja-Stimmen folgender

Beschluss:

„1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Zusage der Bezuschussung zur Kenntnis.

2. Das Büro Modus Consult, Speyer erhält den Auftrag die Leistungsphasen 5-8 auf der

Grundlage des Angebotes vom 02.07.2007 auszuführen.

3. Das Büro Modus Consult, Speyer wird beauftragt, die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten

durchzuführen.“

08. Behindertengerechter Aus- und Umbau der Haupt- und Schauernheimer Straße, -

Zuschussantrag, - Ausschreiben der Straßenbauarbeiten

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 010/2011 (Anlage 6) dar.

Die Vorsitzende geht auf den Sachverhalt ein. Im Ausschuss bestand Einvernehmen, dass

die Maßnahme auf die nächsten 2 Jahre verteilt wird, wie in der Drucksache aufgeführt.

RM Grau sieht darin auch einen Beitrag zum Dorfentwicklungsplan und den Ausbau der

Sicherheit.

RM Straßer erkundigt sich, welche Maßnahmen in den Gesamtkosten enthalten seien.

Die Vorsitzende verweist auf die Beratung im Ausschuss und nennt Rathaus, Kirche,

Mutterstadter Straße, Schauernheimer Straße Süd- und Nordseite.

RM Straßer erinnert, dass der Plan vorher den Bürgern vorgestellt werden sollte.

Die Vorsitzende entgegnet, dass nun, wo die Maßnahme bewilligt sei, es Sinn mache, diese

in einer Bürgerversammlung vorzustellen.

Herr Burchart teilt mit, dass die Maßnahme im Haushalt bereits auf 2 Jahre gesplittet wurde,

und die Zuschüsse aber noch nicht berücksichtigt seien.

Seite 9

Die Vorsitzende bietet an, den Beschlussantrag zu splitten, es gehe schließlich um eine

möglichst große Akzeptanz der Maßnahme.

RM Straßer spricht sich gegen Punkt 3 aus.

Sodann ergeht folgende Abstimmung:

Punkt 1 und 2 : einstimmig

Punkt 3 : 1 Enthaltung und 16 Ja-Stimmen

Beschluss:

„1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Zusage der Bezuschussung zur Kenntnis.

2. Das Büro Modus Consult, Speyer wird beauftragt, die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten

am Rathaus und an der Luther-Kirche durchzuführen. Diese ist an die

Ausschreibung der Maßnahme Ellerstadter Straße (L525) anzugliedern.

3. Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten in der Schauernheimer Straße/ Hauptstraße

wird aus haushaltstechnischen Gründen verschoben.“

09. Straßennutzungsplan für die Ortsgemeinde Fußgönheim -Festlegung der

Klassifizierung

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 011/2011 (Anlage 7) dar.

Die Vorsitzende erläutert die Drucksache und teilt den Änderungsvorschlag aus dem

Fachausschuss mit, wonach die Industriestraße komplett als Hauptverkehrsstraße

klassifiziert werden soll. Da der „Wingertsgarten“ eine Privatstraße ist, ist er nicht in der

Klassifizierung enthalten.

Sodann ergeht einstimmig folgender

Beschluss:

„Dem beiliegenden Straßennutzungsplan in der Fassung vom 02.03.2011 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt diesen Straßennutzungsplan dem Landesbetrieb Mobilität

(LBM), Speyer, zwecks Zustimmung vorzulegen.“

10. Rückbau öffentlicher Telefonstellen

Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 018/2011 (Anlage 8) dar.

Die Vorsitzende liest dazu ein Schreiben der Telecom vor, wonach die Telefonzelle in der

Ellerstadter Straße wegen zu geringer Frequentierung abgebaut werden soll. Sollte die

Gemeinde damit nicht einverstanden sein, würde eine nicht überdachte Telefon-Stele als

Not-Zelle aufgestellt werden, die nur mit speziellen Telefonkarten genutzt werden kann. Die

Telefonzelle in der Mutterstadter Straße bleibt.

Es wird einstimmig entschieden, dass die Telefonzelle in der Ellerstadter Straße ersatzlos

abgebaut werden kann.

11. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.

- Ein Bürger äußert sich zur Kanalreinigung in der Ellerstadter Straße und weist darauf hin,

dass die Einläufe wegen mangelnder Reinigung zum Teil von den Anwohnern selbst

gesäubert werden.

Seite 10

Die Vorsitzende wird die Information weitergeben, dass einzelne Kanäle offenbar öfter

gereinigt werden müssen.

- Auf Nachfrage zur Feldwegesatzung gibt sie bekannt, dass seitens der ADD noch keine

Rückmeldung eingegangen sei.

- Zur Baustelle der Friedelsheimer Gruppe am Schloss teilt die Vorsitzende mit, dass die

Zuständigkeit bei der Friedelsheimer Gruppe liege, für das Aufbringen der Asphaltdecke auch

eine Mindesttemperatur gegeben sein muss.

Es liegen keine weiteren Anfragen vor.

12. Mitteilungen der Verwaltung

12.1

Die Vorsitzende informiert über ihr Antwortschreiben an die Anlieger der Jahnstraße, denen

die Ergebnisse des Tempomessgeräts weitergegeben wurden. Das beidseitige Parken bei

Sportveranstaltungen macht Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt unmöglich. Die Kontrollen

durch das Ordnungsamt sollen daher verstärkt durchgeführt werden.

12.2

Die Vorsitzende informiert über ein Schreiben von Herrn Freidel, der mitteilt, dass er die

Berichterstattung über Ratssitzungen in der Rheinpfalz abgegeben habe.

12.3

Die Vorsitzende erinnert an das Benefizkonzert am 04.03.2011 und lädt zum Faschingsumzug

in Birkenheide am 05.03.2011 ein.

12.4

Zur Dorferneuerung findet am 03.03.2011 das Treffen des Arbeitskreises Verkehr um 18:00

Uhr im Bürgerhaus statt, um 20 Uhr im Bürgerhaus ein Infoabend zur kindgerechten

Ortsgestaltung.

12.5

Die Vorsitzende verweist auf das ILEK-Projekt zusammen mit der VG Deidesheim und der

VG Wachenheim. Die Eröffnungsveranstaltung wird am 07.04.2011 in Dannstatt stattfinden.

Wer Interesse hat, dabei mitzuarbeiten, möge sich melden.

12.6

Die gemeindeeigene Gaststätte „Turnhalle“ ist wieder verpachtet.

13. Anfragen

13.1

RM Grau informiert über seine Anfrage zum Mitfahrerparkplatz in der VG-Ratssitzung.

Die Vorsitzende teilt nach Schilderung des Sachstandes mit, dass bei geeigneter Witterung

die Maßnahme vom LBM in diesem Jahr umgesetzt wird.

13.2

RM Ritthaler erkundigt sich nach dem Zusatzschild am Friedhof, das die Parkdauer regelt.

RM Koob informiert, dass laut Ordnungsamt das Schild noch nicht geliefert wurde.

Die Vorsitzende wird die Angelegenheit erneut weitergeben.

Nachdem keine weiteren Anfragen gestellt werden, schließt die Vorsitzende die öffentliche

Sitzung und verabschiedet die Zuhörer sowie die Presse.

Seite 11

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr folgen, schließt die Vorsitzende,

Ortsbürgermeisterin Klein, um 21:20 Uhr die Sitzung.

Fußgönheim, den 02.03.2011

gez. gez.

(Klein) (Kürzinger)

Ortsbürgermeisterin Schriftführerin

 

 

1

NIEDERSCHRIFT

über die 11. Sitzung des Verbandsgemeinderates Maxdorf am

01.03.2011, 19:00 Uhr

Sitzungsort: Bürgerhaus Fußgönheim, Hauptstraße 62 a, 67136 Fußgönheim

Satzungsgemäße Anzahl der Ratsmitglieder: 28

Anwesend sind:

Bürgermeisterin Marie-Luise Klein als Vorsitzende, 1. Beigeordneter Rainer Reiß,

2. Beigeordneter Michael Schimbeno, 3. Beigeordneter Emil Koob

die Ratsmitglieder

Günther Anné, Christoph Baumann, Ortsbürgermeister Werner Baumann, Maria Bedas-Rätsch,

Martina Fickler, Dieter Grau, Peter Hauck, Siegmund Hein, Günter Hoffmann, Georg Kiefer,

Emil Koob, Ewald Kopp, Alexander Kraft, Bernd Kraft, Markus Leppla, Elwin Marnet, Werner

Meininger, Oliver Nagel, Ute Nagleder, Paul Poje, Rudolf Renner, Sieglinde Riegel-Möckel, Jutta

Schatz, Alfons Wiebelskircher, Hans-Walter Zöllner

von der Verwaltung

Michael Burchart, Oberamtsrat Ottmar Geil, Peter Gienke (Schriftführer)

entschuldigt fehlen: - Christian Fuchs, Sylvia Reis -

unentschuldigt fehlt: - Gero Höfer -

Die Mitglieder wurden am 17.02.2011 ordnungsgemäß geladen.

Ort und Beginn der Sitzung wurden am 25.02.2011 durch das Amtsblatt öffentlich bekannt

gemacht.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1. Verpflichtung Ratsmitglied

2. Protokoll der letzten Sitzung

3. Umbesetzung von Ausschüssen

4. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO

5. Annahme von Spenden

6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf für die Jahre

2011/2012

7. Rheinquerung bei Altrip; - Stellungnahme der VG Maxdorf

2

8. Gefahrenabwehrverordnung während des Fastnachtsumzuges in Birkenheide

9. Kfz-Zulassungsstelle in der Verbandsgemeinde Maxdorf

9.1 Antrag der FDP-Fraktion; Errichtung einer Zulassungsstelle

10. Bauliche Kanalsanierung in der Ortsgemeinde Maxdorf

- Ausschreibung der Sofortmaßnahmen

11. Antrag der SPD-Fraktion: Sanierung Kanalisation - Sachstand erfragen bzgl. Zustand der

Wasserleitungen in der VG Maxdorf

12. Einwohnerfragestunde

13. Mitteilungen der Verwaltung

14. Anfragen

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 21:50 Uhr

Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Marie-Luise Klein, eröffnet die 11. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Maxdorf und begrüsst die Anwesenden. Sie stellt fest, dass ordnungsgemäß und

fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist.

Sie begrüsst besonders Helga Böttcher, die am 10. Februar in Mainz die Ehrennadel des Landes

Rheinland-Pfalz erhalten hat. Die Vorsitzende würdigt die Arbeit von Frau Böttcher und überreicht

ihr einen Blumenstrauß.

Zur Tagesordnung gibt es keine Bemerkungen.

Sodann wird tagesordnungsgemäß verfahren.

Öffentliche Sitzung:

1. Verpflichtung Ratsmitglied

Die Vorsitzende berichtet, dass Rudolf Renner für den verstorbenen Heinz Merk in den

Verbandsgemeinderat nachgerückt ist. Sie verpflichtet Rudolf Renner durch Handschlag

und weist auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere auf die §§ 20

(Schweigepflicht) und 21 (Treuepflicht) der GemO, hin.

2. Protokoll der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die letzte Sitzung wird ohne AÅNnderungswünsche einstimmig

beschlossen.

3. Umbesetzung von Ausschüssen

Beratungsgrundlage ist DS 066/2010 (Anlage I)

Zu diesem TOP ruht das Stimmrecht der Vorsitzenden.

Die Vorsitzende verweist auf den Inhalt der Drucksache.

3

Für das verstorbene Ratsmitglied Heinz Merk schlägt die FDP-Fraktion folgende

Umbesetzung der betroffenen Ausschüsse vor:

Mitglied stellv. Mitglied

Haupt-, Finanz- und Werkausschuss Koob Emil Renner Rudolf

Planungs- und Bauausschuss Sander Hubertus Koob Emil

Rechnungsprüfungsausschuss Nagel Oliver Renner Rudolf

Als Vertreter in der Verbandsversammlung des AVL wird Herr Michael Schimbeno

vorgeschlagen.

Sodann ergeht einstimmig folgender

B e s c h l u s s:

„Der vorgeschlagenen Umbesetzung wird zugestimmt.“

4. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO

Beratungsgrundlage ist DS 009/2011 (Anlage II)

Die Vorsitzende bezieht sich auf die Mitteilungspflicht gemäß § 33 der Gemeindeordnung.

Der Rat nimmt den Inhalt der Drucksache zur Kenntnis.

5. Annahme von Spenden

Beratungsgrundlage ist DS 010/2011 (Anlage III)

Die Vorsitzende informiert, dass sich der Kunstverein Maxdorf aufgelöst hat. Satzungsgemäß

geht nun dessen Vermögen an die Verbandsgemeinde, die es für Volks- und Erwachsenenbildung

zu verwenden hat.

Sodann ergeht einstimmig folgender

B e s c h l u s s:

„Die Spende des Kunstvereins Maxdorf in Höhe von 3.491,78 € wird angenommen.“

6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf für die Jahre 2011/2012

Beratungsgrundlagen sind DS 008/2011 (Anlage IV) und DS 011/2011 (Anlage V)

Die Vorsitzende bezeichnet den vorgelegten Haushaltsplan als „Haushalt der

Rücksichtnahme“.

Es sei nämlich bewusst in Kauf genommen, einen in beiden Jahren nicht ausgeglichenen

Haushalt vorzuschlagen, um die stark gebeutelten Ortsgemeinden zu schonen.

In allen drei Ortsgemeinden gibt es Einbrüche beim Steueraufkommen von mehreren

€ 100.000. Dadurch schrumpft die Basis erheblich, aus der sich der Umlagesatz errechnet.

In diesem Haushalt stehen Einsparungen und Haushalts-Konsolidierung ganz oben an.

Der Umlagesatz der Verbandsgemeinde wurde in 2011 beibehalten und in 2012 um einen

halben Punkt erhöht. Dennoch schließt der Haushalt in 2011 mit einem Fehlbetrag von

€ 275.000 und in 2012 von € 218.000.

Gleichzeitig steigt die Kreisumlage um fast 80.000 € mehr als in 2010.

Bei den Personalaufwendungen gab es einen leichten Rückgang.

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Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mussten um € 130.000 erhöht werden. Hier

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