Fußgönheim
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Seite 1 N I E D E R S C H R I F T über die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Fußgönheim vom Mittwoch, dem 02.03.2011, 19:00 Uhr in Fußgönheim, Amtsstraße 10, Rathaus Sitzungszimmer Anwesend sind: Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein als Vorsitzende 1. Ortsbeigeordneter Werner Meininger 2. Ortsbeigeordneter Gunter Beckmann die weiteren Ratsmitglieder: Thomas Bauer, Gunter Beckmann, Maren Fischer, Dieter Grau, Klaus Hammer, Emil Koob, Alexander Kraft, Jürgen Kuß, Markus Leppla, Rudolf Renner, Karin Ritthaler, Franz Rothmund, Rainer Schädlich, Lothar Straßer, Simone Uhrig, Christian Ziegler von der Verbandsgemeinde: 3. Vbeig. Emil Koob, Herr Michael Burchart, Herr Andreas Paczulla und Frau Petra Kürzinger (Schriftführerin) Die Presse ist vertreten durch: Herrn Endres (Rheinpfalz) Entschuldigt fehlen: Martina Fickler, Klaus Weiler, Werner Uhrig, Petra Weissmann Unentschuldigt fehlt: keiner Die Mitglieder wurden am 18.02.2011 ordnungsgemäß geladen. Ort und Beginn der Sitzung, sowie die Tagesordnung wurden am 25.02.2011 durch das Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben. Tagesordnung Öffentliche Sitzung: 01. Verabschiedung von RM Scherbel 02. Protokoll der letzten Sitzung 03. Verpflichtung von 2 Ratsmitgliedern 04. Neuwahl Ausschüsse: 4.1 Umbesetzung von Ausschüssen 4.2 Umbesetzung von Ausschüssen 05. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO 06. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fußgönheim sowie Wirtschaftsplan des EB EVU für die Jahre 2011/2012 07. Umgestaltung des Ortseingangs Ellerstadter Straße (L525) - Zuschussantrag, - Beauftragung des Planungsbüros für LP 5-8, - Ausschreiben der Straßenbauarbeiten 08. Behindertengerechter Aus- und Umbau der Haupt- und Schauernheimer Straße, - Zuschussantrag, - Ausschreiben der Straßenbauarbeiten Seite 2 09. Straßennutzungsplan für die Ortsgemeinde Fußgönheim -Festlegung der Klassifizierung 10. Einwohnerfragestunde 11. Mitteilungen der Verwaltung 12. Anfragen Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:20 Uhr Die Vorsitzende, Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein, eröffnet die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Fußgönheim und begrüsst alle Anwesenden recht herzlich. Sie stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist. Die Erweiterung der Tagesordnung wurde bereits nachgesandt. DS 018/2011 wird als TOP 10 eingefügt, die weiteren TOP rücken entsprechend nach. Dem wird zugestimmt. Sodann wird tagesordnungsgemäß verfahren: Öffentliche Sitzung: 01. Verabschiedung von RM Scherbel Die Vorsitzende verabschiedet den bisherigen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Herrn Paul Scherbel mit einem Rückblick auf seine 16-jährige Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat. Viele der großen politischen Entscheidungen sind in diese Periode gefallen. Sie dankt ihm für die effektive Zeit, das kollegiale Miteinander im Namen des Gemeinderates wie auch persönlich und überreicht ihm ein Weinpräsent. 02. Protokoll der letzten Sitzung Hinsichtlich der letzten Niederschrift werden keine Ergänzungs- oder AÅNnderungswünsche vorgetragen. 03. Verpflichtung von 2 Ratsmitgliedern Die Vorsitzende verpflichtet die beiden nachgerückten Ratsmitglieder Jürgen Kuß und Christian Ziegler, unter Verweis auf die §§ 20 GemO (Schweigepflicht) und 21 (Treuepflicht) per Handschlag. 04. Neuwahl Ausschüsse: 4.1 Umbesetzung von Ausschüssen Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 105/2010(Anlage 1) dar. Die Vorsitzende verliest den Sachverhalt. Ihr Stimmrecht bei der Abstimmung ruht. Sodann ergeht einstimmig folgender Beschluss: Seite 3 „Der vorgeschlagenen Umbesetzung wird zugestimmt.“ 4.2 Umbesetzung von Ausschüssen Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 012/2011 (Anlage 2) dar. Die Vorsitzende gibt bekannt, dass RM Werner Uhrig zum 31.03.2011 sein Mandat niederlegt. RM Bauer gibt die Nachfolge bekannt: Stellvertretendes Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie im Landwirtschaftsausschuss wird Christian Ziegler, Mitglied im Umlegungsausschuss wird Alexander Kraft. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht. Sodann ergeht einstimmig folgender Beschluss: „Den vorgeschlagenen Umbesetzungen wird zugestimmt.“ 05. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 016/2011 (Anlage 3) dar. Die Vorsitzende begründet die Drucksache. Es besteht kein Diskussionsbedarf. 06. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fußgönheim sowie Wirtschaftsplan des EB EVU für die Jahre 2011/2012 Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 014/2011 (Anlage 4) dar. Die Vorsitzende erläutert die Änderungen der Ergebnis-Haushalts verglichen mit den Jahren zuvor. Der Ergebnishaushalt schließt 2011 mit einem Defizit von fast 700.000 €, in 2012 sind es noch 643.000 €. Kräftige Einbrüche gab es bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer. Seit Jahresbeginn gelten neue Nivellierungssätze für die Grundsteuer A und B, die aber erst im kommenden Jahr angeglichen und erhoben werden. Zusätzliche Belastungen des Ergebnishaushaltes sind die Rathaussanierung, Sachkosten Kita, VG- und Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage. Insgesamt handelt es sich um Aufwendungen von 2,8 Mio. € bzw. 2,7 Mio € in 2012. Zu den Aufwendungen zählen auch die Abschreibungen mit über 400.000 €, die den Ergebnishaushalt belasten. Beim größten Teil der Ausgaben handelt es sich um Pflichtausgaben. Alle geplanten Investitionen müssen überdacht werden. Zu Jahresbeginn liegt ein positiver Kassenbestand aus dem Vorjahr von 300.000 € vor, der die Situation etwas erleichtert. Ab 2012 ist spätestens davon auszugehen, dass Kassenkredite für das Laufende erforderlich werden. Der Handlungsspielraum für einen ausgeglichenen Haushalt sei durch die vielen Pflichtausgaben sehr eingeengt. Sie dankt Herrn Burchardt sowie seinen Kollegen für die umfangreiche Arbeit. Die Fraktionen stimmen dem Haushalt zu Auf Anfrage von RM Straßer zum Haushaltsplan erklärt die Vorsitzende, dass die gleichen Beträge der Grundsteuern in 2012 beibehalten wurden, da es durch Baumaßnahmen Verschiebungen gibt, die für 2012 ohnehin noch nicht genau beziffert werden können. In der Satzung wird jedoch die Anhebung auf den Nivellierungssatz beschlossen. Herr Straßer Seite 4 informiert des weiteren, dass die CDU zwar dem Haushalt zustimmt, aber die Baumaßnahme Ellerstadter Straße ablehne. Sodann ergeht einstimmig folgender Beschluss: „1. Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen: Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: HHJ 2011 HHJ 2012 1. Im Ergebnishaushalt Euro Euro der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.149.350,00 2.137.600,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.843.400,00 2.780.550,00 der Jahresüberschuss auf -694.050,00 -642.950,00 HHJ 2011 HHJ 2012 2. Im Finanzhaushalt Euro Euro die ordentlichen Einzahlungen auf 1.858.900,00 1.843.500,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 2.412.150,00 2.348.450,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -553.250,00 -504.950,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 452.800,00 40.500,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.117.750,00 588.500,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -664.950,00 -548.000,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) auf 664.950,00 548.000,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2) auf 30.272,00 65.107,00 der Saldo aus Ein- und Ausgaben aus Finanzierungstätigkeit 634.678,00 482.893,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.976.650,00 2.432.000,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.560.172,00 3.002.057,00 die Veränderung des Finanzmittelbestandes -583.522,00 -570.057,00 2) ohne Umschuldung § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für Seite 5 HHJ 2011 HHJ 2012 zinslose Kredite auf - EUR - EUR verzinste Kredite auf 664.950,00 EUR 548.000,00 EUR zusammen auf 664.950,00 EUR 548.000,00 EUR § 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: HHJ. 2011 HHJ. 2012 • Grundsteuer A 269 v. H. 285 v. H. • Grundsteuer B 317 v. H. 338 v. H. • Gewerbesteuer 352 v. H. 352 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden HHJ. 2011 HHJ. 2012 • für den ersten Hund 42,00 Euro 42,00 Euro • für den zweiten Hund 72,00 Euro 72,00 Euro • für jeden weiteren Hund 120,00 Euro 120,00 Euro Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Die Steuer beträgt HHJ. 2011 HHJ. 2012 • für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro 500,00 Euro § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen) nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S 57) werden festgesetzt: • Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege pro Hektar 35,00 Euro § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 wurde per Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat mit 23.328.881,40 Euro festgestellt. Die Fortführung des Eigenkapitals kann nur auf planerische Daten bezogen werden, da der Jahresabschluss 2009 aufgrund von programmtechnischen Ungereimtheiten in der Vergangenheit noch nicht erstellt werden konnte, jedoch liegt hierfür ein vorläufiges Ergebnis vor. Das Eigenkapital würde sich demnach wie folgt entwickeln: Seite 6 Stand 31.12.2008 EUR 23.328.881,40 zzgl. vorläufiges Ergebnis 2009 EUR 38.277,75 zzgl. Vorläufiges Ergebnis 2010 EUR - 148.341,48 zzgl. Ergebnis lt. Planung 2011 EUR - 694.050,00 zzgl. Ergebnis lt. Planung 2012 EUR - 642.950,00 voraussichtliches Eigenkapital 31.12.2012 EUR 21.881.817,67 § 7 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Gemeindewerke Fußgönheim Elektrizitätsversorgungsunternehmen“ Festgesetzt werden: Wirtschaftsjahr 2011 Euro im Erfolgsplan in der Einnahme-Erträge- auf 1.905.150,00 in der Ausgabe-Aufwendungen- auf 1.905.150,00 Gewinn 0,00 im Vermögensplan in der Einnahme-Finanzierungsmittelauf 145.000 in der Ausgabe-Finanzbedarf- auf 145.000 § 8 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermögen (Eigenbetrieb – Gemeindewerke Fußgönheim Elektrizitätsversorgungsunternehmen) Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 € 2. Kredite zur Liquiditätssicherung auf 0,00 € 3. Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € darunter: Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0,00 € zusammen auf 0,00 € darunter: Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0,00 € § 9 Weitere Bestimmungen Seite 7 Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z. B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren) werden nicht getroffen. Maxdorf, den........................... ......................................................... (Klein) Ortsbürgermeisterin Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2011/2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis (Wochentag, Datum) von bis Uhr, im Rathaus, Zimmer 112 öffentlich aus. Eine Verletzung der Bestimmungen über a) Ausschliessungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und b) die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung des Ortsgemeinderates Fußgönheim (§ 34 GemO) bei der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist gemäß § 24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 47, 67129 Maxdorf, geltend gemacht wird. Maxdorf, den.................... ............................................................... (Klein) Bürgermeister“ 07. Umgestaltung des Ortseingangs Ellerstadter Straße (L525) - Zuschussantrag, - Beauftragung des Planungsbüros für LP 5-8, - Ausschreiben der Straßenbauarbeiten Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 009/2011 (Anlage 5) dar. Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Für die eingereichten Umbaupläne wurde ein Landeszuschuss in Aussicht gestellt. Seite 8 RM Grau erinnert an die langjährigen Diskussionen und empfiehlt, die Maßnahme umzusetzen. Gleichzeitig könnte man mit dieser Maßnahme auch das Problem der Straßenentwässerung an dieser Stelle lösen. RM Renner teilt mit, nicht generell gegen das ganze Vorhaben zu sein, der Überquerung und dem Ausbau des Gehwegs kann zugestimmt werden. Im Verlauf der folgenden Diskussionen fasst die Vorsitzende noch einmal die Einzelmaßnahmen der Ellerstadter Straße zusammen: Gebaut wird eine Überquerungshilfe in Form einer Straßenverengung, ein neuer Gehweg auf der Südseite der Straße bis zum Ortsende, einschließlich einer in diesem Teilabschnitt zur Zeit fehlenden Straßenentwässerung. Der Gehweg bis zur Einmündung der Donnersbergstraße soll außerdem saniert werden. Sie weist darauf hin, dass die Ortsgemeinde auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern hat und mit dieser Maßnahme einige Probleme gelöst werden können. RM Straßer spricht sich für die CDU-Fraktion dennoch gegen die Maßnahme aus und hält die Kosten von 93.000 € zu hoch. RM Bauer verweist auf den Übergang als Gesamtpaket und erinnert, dass das Thema schon seit über 10 Jahren diskutiert wird. Die Querung diene der Sicherheit der Bevölkerung, vor allem der Kinder. Sodann ergeht bei 4 Nein- und 13 Ja-Stimmen folgender Beschluss: „1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Zusage der Bezuschussung zur Kenntnis. 2. Das Büro Modus Consult, Speyer erhält den Auftrag die Leistungsphasen 5-8 auf der Grundlage des Angebotes vom 02.07.2007 auszuführen. 3. Das Büro Modus Consult, Speyer wird beauftragt, die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten durchzuführen.“ 08. Behindertengerechter Aus- und Umbau der Haupt- und Schauernheimer Straße, - Zuschussantrag, - Ausschreiben der Straßenbauarbeiten Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 010/2011 (Anlage 6) dar. Die Vorsitzende geht auf den Sachverhalt ein. Im Ausschuss bestand Einvernehmen, dass die Maßnahme auf die nächsten 2 Jahre verteilt wird, wie in der Drucksache aufgeführt. RM Grau sieht darin auch einen Beitrag zum Dorfentwicklungsplan und den Ausbau der Sicherheit. RM Straßer erkundigt sich, welche Maßnahmen in den Gesamtkosten enthalten seien. Die Vorsitzende verweist auf die Beratung im Ausschuss und nennt Rathaus, Kirche, Mutterstadter Straße, Schauernheimer Straße Süd- und Nordseite. RM Straßer erinnert, dass der Plan vorher den Bürgern vorgestellt werden sollte. Die Vorsitzende entgegnet, dass nun, wo die Maßnahme bewilligt sei, es Sinn mache, diese in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Herr Burchart teilt mit, dass die Maßnahme im Haushalt bereits auf 2 Jahre gesplittet wurde, und die Zuschüsse aber noch nicht berücksichtigt seien. Seite 9 Die Vorsitzende bietet an, den Beschlussantrag zu splitten, es gehe schließlich um eine möglichst große Akzeptanz der Maßnahme. RM Straßer spricht sich gegen Punkt 3 aus. Sodann ergeht folgende Abstimmung: Punkt 1 und 2 : einstimmig Punkt 3 : 1 Enthaltung und 16 Ja-Stimmen Beschluss: „1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Zusage der Bezuschussung zur Kenntnis. 2. Das Büro Modus Consult, Speyer wird beauftragt, die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten am Rathaus und an der Luther-Kirche durchzuführen. Diese ist an die Ausschreibung der Maßnahme Ellerstadter Straße (L525) anzugliedern. 3. Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten in der Schauernheimer Straße/ Hauptstraße wird aus haushaltstechnischen Gründen verschoben.“ 09. Straßennutzungsplan für die Ortsgemeinde Fußgönheim -Festlegung der Klassifizierung Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 011/2011 (Anlage 7) dar. Die Vorsitzende erläutert die Drucksache und teilt den Änderungsvorschlag aus dem Fachausschuss mit, wonach die Industriestraße komplett als Hauptverkehrsstraße klassifiziert werden soll. Da der „Wingertsgarten“ eine Privatstraße ist, ist er nicht in der Klassifizierung enthalten. Sodann ergeht einstimmig folgender Beschluss: „Dem beiliegenden Straßennutzungsplan in der Fassung vom 02.03.2011 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt diesen Straßennutzungsplan dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), Speyer, zwecks Zustimmung vorzulegen.“ 10. Rückbau öffentlicher Telefonstellen Beratungsgegenstand stellt die Drucksache 018/2011 (Anlage 8) dar. Die Vorsitzende liest dazu ein Schreiben der Telecom vor, wonach die Telefonzelle in der Ellerstadter Straße wegen zu geringer Frequentierung abgebaut werden soll. Sollte die Gemeinde damit nicht einverstanden sein, würde eine nicht überdachte Telefon-Stele als Not-Zelle aufgestellt werden, die nur mit speziellen Telefonkarten genutzt werden kann. Die Telefonzelle in der Mutterstadter Straße bleibt. Es wird einstimmig entschieden, dass die Telefonzelle in der Ellerstadter Straße ersatzlos abgebaut werden kann. 11. Einwohnerfragestunde Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. - Ein Bürger äußert sich zur Kanalreinigung in der Ellerstadter Straße und weist darauf hin, dass die Einläufe wegen mangelnder Reinigung zum Teil von den Anwohnern selbst gesäubert werden. Seite 10 Die Vorsitzende wird die Information weitergeben, dass einzelne Kanäle offenbar öfter gereinigt werden müssen. - Auf Nachfrage zur Feldwegesatzung gibt sie bekannt, dass seitens der ADD noch keine Rückmeldung eingegangen sei. - Zur Baustelle der Friedelsheimer Gruppe am Schloss teilt die Vorsitzende mit, dass die Zuständigkeit bei der Friedelsheimer Gruppe liege, für das Aufbringen der Asphaltdecke auch eine Mindesttemperatur gegeben sein muss. Es liegen keine weiteren Anfragen vor. 12. Mitteilungen der Verwaltung 12.1 Die Vorsitzende informiert über ihr Antwortschreiben an die Anlieger der Jahnstraße, denen die Ergebnisse des Tempomessgeräts weitergegeben wurden. Das beidseitige Parken bei Sportveranstaltungen macht Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt unmöglich. Die Kontrollen durch das Ordnungsamt sollen daher verstärkt durchgeführt werden. 12.2 Die Vorsitzende informiert über ein Schreiben von Herrn Freidel, der mitteilt, dass er die Berichterstattung über Ratssitzungen in der Rheinpfalz abgegeben habe. 12.3 Die Vorsitzende erinnert an das Benefizkonzert am 04.03.2011 und lädt zum Faschingsumzug in Birkenheide am 05.03.2011 ein. 12.4 Zur Dorferneuerung findet am 03.03.2011 das Treffen des Arbeitskreises Verkehr um 18:00 Uhr im Bürgerhaus statt, um 20 Uhr im Bürgerhaus ein Infoabend zur kindgerechten Ortsgestaltung. 12.5 Die Vorsitzende verweist auf das ILEK-Projekt zusammen mit der VG Deidesheim und der VG Wachenheim. Die Eröffnungsveranstaltung wird am 07.04.2011 in Dannstatt stattfinden. Wer Interesse hat, dabei mitzuarbeiten, möge sich melden. 12.6 Die gemeindeeigene Gaststätte „Turnhalle“ ist wieder verpachtet. 13. Anfragen 13.1 RM Grau informiert über seine Anfrage zum Mitfahrerparkplatz in der VG-Ratssitzung. Die Vorsitzende teilt nach Schilderung des Sachstandes mit, dass bei geeigneter Witterung die Maßnahme vom LBM in diesem Jahr umgesetzt wird. 13.2 RM Ritthaler erkundigt sich nach dem Zusatzschild am Friedhof, das die Parkdauer regelt. RM Koob informiert, dass laut Ordnungsamt das Schild noch nicht geliefert wurde. Die Vorsitzende wird die Angelegenheit erneut weitergeben. Nachdem keine weiteren Anfragen gestellt werden, schließt die Vorsitzende die öffentliche Sitzung und verabschiedet die Zuhörer sowie die Presse. Seite 11 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr folgen, schließt die Vorsitzende, Ortsbürgermeisterin Klein, um 21:20 Uhr die Sitzung. Fußgönheim, den 02.03.2011 gez. gez. (Klein) (Kürzinger) Ortsbürgermeisterin Schriftführerin
1 NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Verbandsgemeinderates Maxdorf am 01.03.2011, 19:00 Uhr Sitzungsort: Bürgerhaus Fußgönheim, Hauptstraße 62 a, 67136 Fußgönheim Satzungsgemäße Anzahl der Ratsmitglieder: 28 Anwesend sind: Bürgermeisterin Marie-Luise Klein als Vorsitzende, 1. Beigeordneter Rainer Reiß, 2. Beigeordneter Michael Schimbeno, 3. Beigeordneter Emil Koob die Ratsmitglieder Günther Anné, Christoph Baumann, Ortsbürgermeister Werner Baumann, Maria Bedas-Rätsch, Martina Fickler, Dieter Grau, Peter Hauck, Siegmund Hein, Günter Hoffmann, Georg Kiefer, Emil Koob, Ewald Kopp, Alexander Kraft, Bernd Kraft, Markus Leppla, Elwin Marnet, Werner Meininger, Oliver Nagel, Ute Nagleder, Paul Poje, Rudolf Renner, Sieglinde Riegel-Möckel, Jutta Schatz, Alfons Wiebelskircher, Hans-Walter Zöllner von der Verwaltung Michael Burchart, Oberamtsrat Ottmar Geil, Peter Gienke (Schriftführer) entschuldigt fehlen: - Christian Fuchs, Sylvia Reis - unentschuldigt fehlt: - Gero Höfer - Die Mitglieder wurden am 17.02.2011 ordnungsgemäß geladen. Ort und Beginn der Sitzung wurden am 25.02.2011 durch das Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Tagesordnung Öffentliche Sitzung: 1. Verpflichtung Ratsmitglied 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Umbesetzung von Ausschüssen 4. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO 5. Annahme von Spenden 6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf für die Jahre 2011/2012 7. Rheinquerung bei Altrip; - Stellungnahme der VG Maxdorf 2 8. Gefahrenabwehrverordnung während des Fastnachtsumzuges in Birkenheide 9. Kfz-Zulassungsstelle in der Verbandsgemeinde Maxdorf 9.1 Antrag der FDP-Fraktion; Errichtung einer Zulassungsstelle 10. Bauliche Kanalsanierung in der Ortsgemeinde Maxdorf - Ausschreibung der Sofortmaßnahmen 11. Antrag der SPD-Fraktion: Sanierung Kanalisation - Sachstand erfragen bzgl. Zustand der Wasserleitungen in der VG Maxdorf 12. Einwohnerfragestunde 13. Mitteilungen der Verwaltung 14. Anfragen Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:50 Uhr Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Marie-Luise Klein, eröffnet die 11. Sitzung des Verbandsgemeinderates Maxdorf und begrüsst die Anwesenden. Sie stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist. Sie begrüsst besonders Helga Böttcher, die am 10. Februar in Mainz die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz erhalten hat. Die Vorsitzende würdigt die Arbeit von Frau Böttcher und überreicht ihr einen Blumenstrauß. Zur Tagesordnung gibt es keine Bemerkungen. Sodann wird tagesordnungsgemäß verfahren. Öffentliche Sitzung: 1. Verpflichtung Ratsmitglied Die Vorsitzende berichtet, dass Rudolf Renner für den verstorbenen Heinz Merk in den Verbandsgemeinderat nachgerückt ist. Sie verpflichtet Rudolf Renner durch Handschlag und weist auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere auf die §§ 20 (Schweigepflicht) und 21 (Treuepflicht) der GemO, hin. 2. Protokoll der letzten Sitzung Die Niederschrift über die letzte Sitzung wird ohne AÅNnderungswünsche einstimmig beschlossen. 3. Umbesetzung von Ausschüssen Beratungsgrundlage ist DS 066/2010 (Anlage I) Zu diesem TOP ruht das Stimmrecht der Vorsitzenden. Die Vorsitzende verweist auf den Inhalt der Drucksache. 3 Für das verstorbene Ratsmitglied Heinz Merk schlägt die FDP-Fraktion folgende Umbesetzung der betroffenen Ausschüsse vor: Mitglied stellv. Mitglied Haupt-, Finanz- und Werkausschuss Koob Emil Renner Rudolf Planungs- und Bauausschuss Sander Hubertus Koob Emil Rechnungsprüfungsausschuss Nagel Oliver Renner Rudolf Als Vertreter in der Verbandsversammlung des AVL wird Herr Michael Schimbeno vorgeschlagen. Sodann ergeht einstimmig folgender B e s c h l u s s: „Der vorgeschlagenen Umbesetzung wird zugestimmt.“ 4. Unterrichtung des Rates gem. § 33 GemO Beratungsgrundlage ist DS 009/2011 (Anlage II) Die Vorsitzende bezieht sich auf die Mitteilungspflicht gemäß § 33 der Gemeindeordnung. Der Rat nimmt den Inhalt der Drucksache zur Kenntnis. 5. Annahme von Spenden Beratungsgrundlage ist DS 010/2011 (Anlage III) Die Vorsitzende informiert, dass sich der Kunstverein Maxdorf aufgelöst hat. Satzungsgemäß geht nun dessen Vermögen an die Verbandsgemeinde, die es für Volks- und Erwachsenenbildung zu verwenden hat. Sodann ergeht einstimmig folgender B e s c h l u s s: „Die Spende des Kunstvereins Maxdorf in Höhe von 3.491,78 € wird angenommen.“ 6. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf für die Jahre 2011/2012 Beratungsgrundlagen sind DS 008/2011 (Anlage IV) und DS 011/2011 (Anlage V) Die Vorsitzende bezeichnet den vorgelegten Haushaltsplan als „Haushalt der Rücksichtnahme“. Es sei nämlich bewusst in Kauf genommen, einen in beiden Jahren nicht ausgeglichenen Haushalt vorzuschlagen, um die stark gebeutelten Ortsgemeinden zu schonen. In allen drei Ortsgemeinden gibt es Einbrüche beim Steueraufkommen von mehreren € 100.000. Dadurch schrumpft die Basis erheblich, aus der sich der Umlagesatz errechnet. In diesem Haushalt stehen Einsparungen und Haushalts-Konsolidierung ganz oben an. Der Umlagesatz der Verbandsgemeinde wurde in 2011 beibehalten und in 2012 um einen halben Punkt erhöht. Dennoch schließt der Haushalt in 2011 mit einem Fehlbetrag von € 275.000 und in 2012 von € 218.000. Gleichzeitig steigt die Kreisumlage um fast 80.000 € mehr als in 2010. Bei den Personalaufwendungen gab es einen leichten Rückgang. 4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mussten um € 130.000 erhöht werden. Hier
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